Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mandern | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Sei dabei, wenn sich die Jagdgenossenschaft Mandern trifft, um wichtige Entscheidungen für die kommenden Jagdjahre zu treffen.

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mandern

Jagdgenossenschaft Mandern

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mandern

Am 25.09.2025 um 19.00 Uhr, findet im Dorf Café Mandern die diesjährige Versammlung der Jagdgenossenschaft Mandern statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern vom 20. März 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

  • - die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder

  • - eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder

  • - eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder

  • - ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Mandern oder

  • - eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern.

Tagesordnung:

  • 1.Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher.

  • 2.Bericht über die Jagdjahre 2024/25 und 2025/25

  • 3.Bertung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdjahren 2024/25 und 2025/26

  • 4.Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2024/25 und 2025/26

  • 5.Beschluss über die Vertretung des Jagdgenossenschaft in rechtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten durch den Jagdvorstand

  • 6.Wildschadensangelegenheit

  • 7.Verschidenes

Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 09.-24.09.2026 beim Jagdvorsteher Erwin Rodammer, Auf’m Schmeerchen11, 54429 Mandern, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Zimmer 108, während der Dienststunden aus (telef. Vereinbarung vorab notwendig).

Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern vom 20.März 2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand (durch Vorlage amtlicher Nachweise, z.B. Grundbuchauszug) innerhalb der vorgenannten Frist zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Mandern, den 07.09.2026

gez. Erwin Rodammer, Jagdvorsteher