Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Zerf und Mandern im Bereich der Bushaltestellen bzw. Fußgängerüberweg

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

Auf drängen der Ortsgemeinden hat das LBM Trier einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zugestimmt und die Beschilderung in Auftrag gegeben.

Sachlicher Inhalt der Bestimmung:

Aufgrund der Vollsperrung der B 407 zwischen Hirschfelderhof (L 142) und Mandern ist eine Umleitung in Richtung Weiskirchen - K 69 auf die B 407 ausgewiesen. Hierbei wird die K 69 als Einbahnstraße in Richtung B 407 beschildert. In Richtung Saarburg wird ab Kell am See über Mandern und Niederzerf umgeleitet Die K 60 wird zwischen den Ortsausgängen Mandern und Zerf ebenfalls als Einbahnstraße beschildert.

Durch die vorgenannte Umleitung kommt es in den Ortsgemeinden Mandern, Zerf und Waldweiler zu erhöhtem Verkehrsaufkommen.

Gemäß der VwV-Stvo zu § 41 StVO wird hiermit angeordnet, sowohl in der Ortsgemeinde Mandern im Bereich der Bushaltestelle als auch in Zerf im Bereich der Bushaltestelle und im Bereich des Fußgängerüberweges auf einer Länge von 300 Meter eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auszuweisen. Die Verkehrszeichen 274-30 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) sind durch den Straßenbaulastträger (LBM Trier) aufzustellen.

Die vorstehende Anordnung ist gültig bis um Ende der Baumaßnahme bzw. bis zur Aufhebung der Umleitung zum 31.10.2025.